UNTERNEHMENSPOLITIK UND VERHALTENSKODEX DER CRAEMER GRUPPE

0. Einleitung

Die Craemer Gruppe ist ein unabhängiges, modernes und traditionsreiches Familienunternehmen, das sich durch Innovationskraft und Wertebeständigkeit, Weltoffenheit und Tradition auszeichnet. Unser Name, unsere Marken und Produkte stehen für höchste Qualität.

Im Laufe unserer über hundertjährigen Firmengeschichte, die geprägt ist von ständiger Weiterentwicklung, kontinuierlichen Investitionen und zukunftsweisenden Entscheidungen, ist unser Unternehmen zu einer erfolgreichen, international tätigen Unternehmensgruppe angewachsen.

1. Grundsätze

Wir engagieren uns nur dort, wo wir den Anspruch haben, zu den Besten im Markt zu gehören. Wir wollen gemeinsam unsere Ertragskraft absichern, so dass wir auch langfristig aus eigener Kraft wachsen und unsere Unabhängigkeit bewahren können.

Der Tradition unseres Unternehmens, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern fühlen wir uns verpflichtet. Kontinuität, Partnerschaft, Qualität und Innovation sind die Grundsätze, von denen wir uns leiten lassen. Diese Grundsätze unserer Unternehmenspolitik sind elementare Bestandteile unserer ausgeprägten Unternehmenskultur und helfen uns dabei, das erklärte Ziel zu erreichen. Daher sind die Unternehmenspolitik und der damit verbundene Verhaltenskodex für alle Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner verbindlich.

2. Zusammenarbeit mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

2.1. Zufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Damit sich unser Unternehmen auch zukünftig weiterentwickeln kann, wünschen wir uns auf allen Ebenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unternehmerisch denken und handeln und denen es eine Freude ist, mit uns zu arbeiten. Die Vorzüge eines Familienunternehmens mit kurzen Entscheidungswegen und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit bilden beste Voraussetzungen.

Wir respektieren und wahren die Menschenrechte. Wir pflegen ein Arbeitsumfeld von Toleranz, Fairness und Chancengleichheit, ungeachtet sozialer Herkunft, Hautfarbe, Nationalität, etwaiger Behinderung, sexueller Orientierung, Diversität, politischer oder religiöser Überzeugung sowie Geschlecht oder Alter. Qualifikation und Fähigkeiten sind die Grundlagen, nach denen die Einstellung und Förderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgen.

Wir lehnen jegliche Form von Kinderarbeit oder die Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen ab. Voraussetzung für eine Beschäftigung ist das gesetzliche Mindestalter. Wir lehnen Zwangs- und Pflichtarbeit ebenfalls strikt ab. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter arbeitet freiwillig für uns und niemand wird durch Gewalt oder Einschüchterung zur Arbeit gezwungen. Jedwede Form von Gewalt oder sexueller Belästigung wird von uns nicht toleriert. 

Wir respektieren die auf den jeweiligen Craemer-Standort zutreffenden gesetzlich festgelegten Mindestlöhne und halten uns an die im jeweiligen Land geltenden Arbeitsgesetze in Bezug auf Arbeitszeit und Urlaub. Wir respektieren zudem die Vereinigungsfreiheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Recht auf Vertretung.

2.2. Verantwortung der einzelnen Person

Unser Ansehen wird durch das Verhalten jeder Mitarbeiterin und jedes Mitarbeiters geprägt und beeinflusst. Ein gesetzeswidriges oder unangemessenes Verhalten eines einzelnen Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin kann dem Unternehmen nachhaltig schaden. Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin ist als Repräsentant beziehungsweise Repräsentantin des Unternehmens dazu verpflichtet, stets auf den einwandfreien Umgang mit Kollegen und Kolleginnen und mit Geschäftspartnern und Geschäftspartnerinnen zu achten.

2.3. Führung und Zusammenarbeit

Wir sind davon überzeugt, dass gute Führung ein wesentlicher Faktor für den Unternehmenserfolg ist, da sie das Engagement und die Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie das Ausmaß ihrer Identifikation mit dem Unternehmen positiv beeinflusst.

In unseren Leitlinien zur Führung und Zusammenarbeit stellen wir daher den kooperativen, das heißt den von Vertrauen, Wertschätzung und dem erklärten Willen zur Zusammenarbeit bestimmten Führungsstil in den Mittelpunkt. Unsere Führungskräfte sind verlässlich, konsequent und berechenbar. Sie gehen hinsichtlich Leistung und Motivation mit gutem Beispiel voran und geben Orientierung; sie informieren ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und leben eine offene Kommunikation; sie gestalten die Zusammenarbeit, geben Feedback, treffen Entscheidungen und übernehmen Verantwortung für die bedarfsgerechte Förderung und Entwicklung ihrer jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

3. Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern

3.1. Zufriedene Geschäftspartner

Wir schaffen die Voraussetzungen für eine offene und ehrliche Kommunikation, die wir mit unseren Kunden und Lieferanten pflegen und die von Partnerschaft, Toleranz, Wertschätzung geprägt ist. Diese Form der Kommunikation bildet die Basis dafür, in immer kürzeren Entwicklungszyklen anforderungsgerechte Produkte in einer überzeugenden Qualität anbieten zu können.

Kundenorientierung und Kundenanforderungen zur Erreichung einer hohen Kundenzufriedenheit stehen stets in unserem Fokus. Bei der Entwicklung, der Fertigung und Produktion von Produkten und bei Dienstleistungen orientieren wir uns an der Devise „Lösungen von Menschen für Menschen“.  Gemeinsam mit unseren Lieferanten und unseren Kundinnen und Kunden bilden wir innovative Wertschöpfungspartnerschaften.

3.2. Korruption, Vorteilsnahme oder -forderung

Wir überzeugen durch Qualität, Preis sowie innovative Produkte und Dienstleistungen. Keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter darf anderen Personen im Zusammenhang mit der geschäftlichen Tätigkeit ungerechtfertigte Vorteile anbieten, versprechen oder gewähren.

Es dürfen weder Geldzahlungen noch andere Leistungen getätigt werden, die die Entscheidungen beeinflussen könnten oder beeinflussen. Ebenso ist es jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter untersagt, Geld- oder Sachwerte oder jegliche Art von Einladungen anzunehmen, die einen angemessenen Rahmen oder die üblichen oder lokalen Gepflogenheiten übersteigen. Ein angemessener Rahmen wird überschritten, wenn der Eindruck entsteht, dass der oder die Schenkende sich Vorteile daraus erwartet.

3.3. Whistleblowing und Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen

Wir dulden keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die in gutem Glauben eventuelle Verstöße gegen das Gesetz, diesen Verhaltenskodex oder jedwede andere Richtlinie oder jedwedes andere Verfahren melden. Eine solche Meldung kann jederzeit bei dem oder bei der direkten Vorgesetzten, einem Mitglied des Betriebsrats, dem Compliance-Beauftragten (§6.3.) oder der Geschäftsführung vertraulich und auf Wunsch anonym erfolgen.

3.4. Spenden

Unter Spenden und Sponsoring verstehen wir freiwillige Leistungen in Form von Geld- oder Sachzuwendungen für soziale, karitative, humanitäre, kulturelle oder wissenschaftliche Ziele an firmenfremde Einrichtungen. Eine Spende oder Sponsoring ist nicht verbunden mit der Erwartung einer Gegenleistung. Die Entscheidung über Art und Umfang einer Spende obliegt ausschließlich der Geschäftsleitung.

3.5. Wettbewerbswidriges / Kartellrechtliches Verhalten

Wir verpflichten uns, die wichtigsten Grundsätze für ein kartellrechtlich rechtmäßiges Verhalten zu erfüllen. Dies beinhaltet – insbesondere im Zusammenhang mit Wettbewerbern – weder Preisabsprachen, Absprachen über Marktaufteilungen, Austausch von kartellrechtlichen sensiblen Informationen noch jedwede andere Absprache vorzunehmen, die den Wettbewerb beschränken würde.

4. Qualität, Umwelt- und Arbeitsschutz

4.1. Qualitätssicherung

Unser Anspruch an Produkte und Dienstleistungen ist höchste Qualität. Um diese zu gewährleisten, machen wir all unsere Maßnahmen und Prozesse transparent und systematisieren diese – mittels eines integrierten Qualitätsmanagementsystems, welches wir kontinuierlich durch regelmäßige System-, Prozess- und Produktaudits weiterentwickeln und verbessern.

Die zur Prüfung der Produkte benötigten Prüfeinrichtungen stellen wir in unseren firmeneigenen Laboren zur Verfügung. Dort stellen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mittels Wareneingangs-, Produkt- und Erstmusterprüfungen die erforderliche Güte eines jeden Artikels sicher.

4.2. Umweltschutz

Der Schutz der Umwelt hat für uns höchste Priorität. Wir wirtschaften nachhaltig und zukunftsverträglich mit natürlichen Ressourcen Unser Ziel ist es, die ökologischen Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeiten auf das notwendige Minimum zu reduzieren, um Ressourcen und Kosten zu sparen. Wir fokussieren uns dabei auf folgende Leitlinien:

Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter hat durch ihr beziehungsweise sein eigenes Verhalten zur Erreichung unseres Ziels mitzuwirken.  

4.3. Arbeitsschutz

Wir respektieren und wertschätzen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und sehen uns in der Verantwortung, ihre Gesundheit zu schützen und zu fördern. Durch den Einsatz der besten verfügbaren Technik und der Einhaltung der jeweiligen nationalen gesetzlichen Bestimmungen gewährleisten wir die Schaffung eines gesunden und sicheren Arbeitsumfeldes. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem

  • die stetige Weiterentwicklung im Hinblick auf die Gestaltung ergonomischer Arbeitsplätze,
  • der Arbeitsschutz im Umgang mit Maschinen und Gefahrstoffen (Chemikalien),
  • die Notfallvorsorge,
  • das innerbetriebliche Stör- und Unfallmanagement und
  • der Brandschutz.

Wir stellen jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter eine persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung, die den Anforderungen an die Sicherheit des jeweiligen Arbeitsplatzes gerecht wird. Gleichzeitig ergreifen wir geeignete Maßnahmen, um unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Gefährdung, wie beispielsweise durch Lärm und Vibration, zu schützen. Für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen und Chemikalien haben wir entsprechende Betriebsanweisungen erstellt und umgesetzt.

Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin ist gefordert, Verstöße gegen die Arbeitssicherheit unverzüglich bei seiner beziehungsweise ihrer Abteilungsleitung, beim amtierenden Sicherheitsbeauftragen und/oder bei der Geschäftsführung zu melden. Arbeitsunfälle werden grundsätzlich auf deren Ursache hin untersucht und entsprechende Abstellmaßnahmen implementiert. Mit der Identifikation eventuell gesundheitsgefährdender Faktoren am Arbeitsplatz und der Entwicklung von Lösungen ist zudem kontinuierlich ein Arbeitskreis beschäftigt, der sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus unterschiedlichen Bereichen zusammensetzt. Dieser Gesundheitszirkel organisiert unter anderem den jährlichen Gesundheitstag, der zur Gesunderhaltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beiträgt.

Zur Gewährleistung einer adäquaten Gefahrenprävention und Notfallvorsorge sowie eines einwandfreien Stör- und Unfallmanagements ist jede Führungskraft dazu verpflichtet, die ihr unterstellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die daraus resultierenden Verantwortlichkeiten zu sensibilisieren und in deren Wahrnehmung zu unterweisen und zu unterstützen. Zur Überwachung nehmen die jeweiligen Führungskräfte regelmäßig Begehungen vor und veranstalten entsprechende Übungen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Ein adäquater Brandschutz ist durch die interne Brandschutzverordnung sichergesellt. Ein interner, speziell ausgebildeter Brandschutzbeauftragter ist zudem mit den Brandschutzaufgaben betraut und mit dem vorbeugenden Brandschutz beauftragt.

4.4. Fortlaufende Verbesserung

In allen Unternehmensbereichen und -prozessen sind die fortlaufende Verbesserung und der Schutz der Umwelt oberstes Ziel. Das gilt in Bezug auf Qualität, Produktivität, Fertigungsverfahren und Wirtschaftlichkeit genauso wie bei der Vermeidung von negativen Umweltauswirkungen, der energiebezogenen Leistung und der daraus resultierenden Senkung unseres spezifischen Energiebedarfs. Wir verpflichten uns, die zu diesem Zweck benötigten Informationen und Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und behördlichen Auflagen ist für uns selbstverständlich. Die intensive Schulung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Bereichen ist dabei ein wichtiger unterstützender Faktor und fördert die aktive Mitwirkung in Form von Verbesserungsvorschlägen.

4.5. Anforderungen an Lieferanten und Dienstleister                    

Angemessene Qualitäts-, Umwelt-, Energie- und Sicherheitsanforderungen stellen wir nicht nur an uns, sondern auch an Lieferanten und Dienstleister, die für uns tätig sind und tätig werden. Wir erwarten, dass sie die Umwelt schützen, indem sie natürliche Ressourcen schonen und die negativen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten auf die Umwelt auf das notwendige Mindestmaß reduzieren. Wir erwarten, dass die an uns gelieferten Rohstoffe verantwortungsbewusst beschafft werden, keine Konfliktmineralien enthalten und unter Wahrung der Menschenrechte gewonnen werden.

5. Informationen und Vermögenswerte

5.1. Datenschutz

Wir respektieren personenbezogene Kunden-, Mitarbeiter- und Lieferantendaten und schützen diese vor unberechtigtem Zugang und missbräuchlicher Nutzung.

Im Rahmen der Zusammenarbeit mit Kunden und Kundinnen, Lieferanten, Geschäftspartnern und Geschäftspartnerinnen hat der Schutz von vertraulichen Informationen, Know-how sowie Geschäfts- und Betriebs
geheimnissen höchsten Stellenwert. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, Kunden- sowie Unternehmensdaten sorgfältig und vertraulich zu behandeln und diese Daten ausschließlich für im Sinne des Unternehmens vorgesehene Zwecke zu verwenden. Die Weitergabe von Daten an Dritte ist strengstens untersagt. 

Wir tragen Sorge dafür, dass die Verarbeitung von Daten und Informationen nur auf solchen Systemen erfolgt, für die ausreichende Maßnahmen zur Informationssicherheit betrieben werden. Hierzu zählen insbesondere ein angemessener Schutz gegen Schadsoftware, unberechtigten Systemzugang, unberechtigten Datenzugriff sowie Datenverlust. Bei Einsatz von mobilen Datenträgern zur Datenhaltung beziehungsweise zum Datenaustausch setzen wir ohne Ausnahme solche Systeme ein, bei denen eine Verschlüsselung der Daten erfolgt. Verbindungen zu unserem Netzwerk erfolgen ausschließlich über die von uns bereitgestellten Kommunikationsmöglichkeiten. Der Download oder die Verteilung von Internetinhalten mit jugendgefährdenden, rassistischen, sexistischen oder sonstigen rechtswidrigen und diskriminierenden Inhalten ist untersagt.

5.2. Vermögenswerte

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen Vermögenswerte oder Firmeneigentum anvertraut wurden, sind verantwortlich, diese sorgsam zu behandelt und zu schützen. Dazu gehören unter anderem Mobiliar, Maschinen und Anlagen, mobile Geräte und Dienstwagen sowie geistiges Eigentum wie Patente, Gebrauchsmuster, Marken oder Geschäftspläne und -berichte. Wir erwarten, dass Schäden jedweder Art, unnötige Kosten und sonstige Nachteile vermieden werden und Firmeneigentum nicht missbräuchlich verwendet wird.

6. Kommunikation

6.1. Offener Dialog

Wir pflegen einen offenen Dialog mit unseren Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie mit Behörden und Nachbarn und Nachbarinnen des Unternehmens. Der offene Dialog ist die Basis für den größtmöglichen Erfolg gemeinsamer Bemühungen.

6.2. Unternehmenskommunikation

Öffentliche Kommunikation und die Beantwortung von Medienanfragen erfolgen ausschließlich durch die Geschäftsführung und die dafür zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bereichs Öffentlichkeitsarbeit.

6.3. Verstöße gegen die Grundsätze der Unternehmenspolitik

Anregungen, Abweichungen oder Verstöße gegen die Grundsätze der Unternehmenspolitik der Craemer Gruppe können bei der Compliance-Beauftragen, Petra Adıbellı vorgebracht werden, Telefon +49 5245 43-129 oder E-Mail compliance@craemer.com.

Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin hat darüber hinaus die Möglichkeit, den direkten Vorgesetzten oder die direkte Vorgesetzte oder ein Mitglied des Betriebsrats zu informieren. Es besteht zudem die Möglichkeit einer vertraulichen und anonymen Beschwerde. Sämtliche Meldungen werden geprüft und Maßnahmen eingeleitet, soweit erforderlich.

 

Herzebrock-Clarholz, 08.02.2021

 

Craemer GmbH

Sebastian P. Brandenburg             Siegbert Geldner              Christoph J. Brandenburg